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SWI 5, Mai 2008, Seite 214

Beteiligungsveräußerung nach Zuzug aus Deutschland

(BMF) – Veräußert ein Steuerpflichtiger nach Verlegung seiner Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich seine Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft, dann steht das ausschließliche Besteuerungsrecht an dem hierbei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des Art. 13 DBA-Deutschland 13 Österreich zu. Die Wegzugsbesteuerungsklausel in Abs. 6 des Art. 13 schränkt allerdings das österreichische Besteuerungsrecht auf den nach dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachs ein. Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen wird der Zuzugsstaat hierbei verpflichtet, als Anschaffungskosten der Beteiligung jenen Betrag heranzuziehen, den der Wegzugsstaat – bei Vornahme einer Wegzugsbesteuerung im Wegzugsjahr – als Erlös angenommen hat. Durch diese Verknüpfung sollte sichergestellt werden, dass der gesamte Wertzuwachs in den beiden Staaten anteilig besteuert werden kann: bis zum Wegzug im Wegzugsstaat und ab dem Zuzug im Zuzugsstaat. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Wegzugsstaat einen Besteuerungsaufschub gewährt und die im Wegzugsjahr festgestellte Steuerschuld erst im Jahr der tatsächlichen Veräußerung festsetzt.

Allerdings ist zu beachten, dass durch ein DBA österreichische Besteuerungsrechte nur eingeschränkt, nicht ...

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