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SWI 5, Mai 2008, Seite 234

Kapitalertragsteuer und Europarecht

Gerald Toifl

In Deutschland wird bei Dividendenzahlungen an EU-Kapitalgesellschaften, die zu weniger als 10 % an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt sind, volle Kapitalertragsteuer einbehalten. Behrens (GmbHR 2008, 170 ff.) untersucht die Frage, ob Deutschland damit gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass jedenfalls ein Verstoß gegen primäres Gemeinschaftsrecht vorliegt, weil bei Ausschüttungen an deutsche Kapitalgesellschaften keine Quellensteuer einzubehalten ist. Zudem wird durch die strengen Substanzanforderungen der deutschen Quellensteuerentlastungsregelungen auch ein Verstoß gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie anzunehmen sein. Eine diesbezügliche Entscheidung des EuGH stehe zwar noch aus, jedoch habe der BFH bereits mit Urteil vom , I R 13/06, entschieden, dass eine solche Ungleichbehandlung gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen könnte. Offen ist jedoch, ob diese Überlegungen auch auf Drittstaatsgesellschaften übertragen werden können.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. Gerald Toifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am I...
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