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SWI 5, Mai 2008, Seite 227

Qualifikationskonflikt bei Stiftungszuwendungen an deutsche Konzernmitarbeiter

(BMF) – Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen sind den Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften gleichgestellt und unterliegen daher gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG dem Kapitalertragsteuerabzug. Gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG gilt dies auch für Zuwendungen an bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegende ausländische Zuwendungsempfänger.

In Art. 10 Abs. 3 DBA-Deutschland (Definition des Dividendenbegriffs) ist diese innerstaatliche Gleichstellung mit Dividendenzahlungen auch in die Abkommensebene übernommen worden; nämlich dadurch, dass in Abweichung von der vergleichbaren Bestimmung des OECD-MA das Bestehen von Gesellschaftsanteilen nicht mehr Voraussetzung für die Dividendenqualifizierung ist. Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an deutsche Zuwendungsempfänger stellen daher Dividenden im Sinn des Art. 10 DBA-Deutschland dar, und zwar auch dann, wenn sie an Mitarbeiter deutscher Konzerne gezahlt werden. Der abkommensrechtliche Dividendenbegriff ist für beide Vertragstaaten verbindlich.

Daraus folgt, dass erstens Deutschland an diesen Zuwendungen gemäß Art. 10 Abs. 1 DBA das Besteuerungsrecht besitzt, dass weiters gemäß Art. 10 Abs. 2 DBA auch Österreich ein mit 15 % beschränktes Besteuerungsrecht zusteht und ...

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