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EuGH: Überprüfung des Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen des Mehrwertsteuer-Erstattungsverfahrens
In seinem Urteil vom , Rs. C-73/06, Planzer Luxembourg Sàrl, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu beschäftigen, ob es dem Erstattungsstaat im Rahmen des Mehrwertsteuer-Erstattungsverfahrens bei Vorliegen einer Bescheinigung über die Steuerpflichtigeneigenschaft verwehrt ist, Überprüfungen im Hinblick auf den wahren Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des betreffenden Steuerpflichtigen vorzunehmen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Planzer Luxembourg Sàrl betreibt ein Transportunternehmen. Sie hat ihren Sitz in Frisange (Luxemburg). Ihr einziger Gesellschafter ist die Planzer Transport AG mit Sitz in Dietikon (Schweiz). Geschäftsführer der Planzer Luxembourg Sàrl sind zwei Angestellte der Planzer Transport AG. Einer von ihnen wohnt in der Schweiz, der andere in Italien. Herr Henry Deltgen betreibt am Sitz der Planzer Luxembourg Sàrl die Firma Helvetia House, von der die Planzer Luxembourg Sàrl ihre Büroräume gemietet hat. Als Vertreter ihres einzigen Gesellschafters hat er es übernommen, die für die Gründung der Planzer Luxembourg Sàrl erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Dreizehn weitere Gesellschaften, darunter drei Tochtergesellschaften vo...