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Deutsche Besteuerung ausländischer Familienstiftungen
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der deutschen Besteuerung ausländischer Familienstiftungen eröffnet. Deutschland hat dies zum Anlass genommen, die derzeitige Regelung des § 15 Außensteuergesetz neu zu überdenken. Derzeit liegt ein Gesetzesvorschlag vor, nach dem insbesondere österreichische Familienstiftungen deutscher Stifter und Begünstigter in Zukunft aus der Sicht des deutschen Steuerrechts anerkannt werden sollen (anderes gilt jedoch für liechtensteinische Stiftungen, da Liechtenstein Deutschland keine Amtshilfe gewährt). Kippenberg (IStR-Länderbericht, Heft 5/2008) stellt diesen Gesetzesentwurf vor.