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Verlustvortrag nach KG-Einbringung durch deutsche Gesellschafter
(BMF) - Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschaftern) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 auf die übernehmende österreichische Kapitalgesellschaft über; allerdings nur so weit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Eine steuerliche Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich hätte hiebei die Wirkung einer solchen Doppelbesteuerung. (EAS 1861 v. )