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SWI 7, Juli 2001, Seite 323

EuGH: Vermögensteuer neben Gesellschaftsteuer zulässig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Dazu stellte der EuGH zunächst fest, dass die Antwort auf die vorgelegte Frage klar aus der Rechtsprechung des EuGH abgeleitet werden kann, sodass gemäß Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung durch mit Gründen versehenen Beschluss zu entscheiden war. Im Urteil in der Rs. Nonwoven ( Rs. C-4/97, Slg. 1998, I-6469) hat der EuGH nämlich festgestellt, dass eine Steuer auf das Vermögen keinen Vorgang voraussetzt, der eine Übertragung von Kapital oder Gegenständen umfasst, und sich daher auf keinen der in Art. 4 der Kapitalverkehrsteuerrichtlinie genannten steuerbaren Vorgänge bezieht. Im selben Urteil hat der EuGH ausgeführt, dass zwar die Besteuerungsgrundlage der fraglichen Steuer die Höhe des gezeichneten Kapitals berücksichtigt, das der Gesellschaftsteuer unterliegt oder unterworfen werden kann, dass jedoch dieses Kapital nur ein Teil des Nettovermögens der Unternehmen ist. Die Besteuerungsgrundlage ist der Gesamtbetrag mehrerer Rechnungspositionen, zu denen die Gewinnrücklagen und Verlustvorträge gehören. Auf Grund dieser Überlegungen hat der EuGH im Urteil Nonwoven entschieden, dass eine Steuer der fraglichen Art weder eine Gesellschaftsteuer noch eine Steuer mit den Merkmalen einer Ge...

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