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SWI 7, Juli 2001, Seite 318

Personalgestellung nach Deutschland

(BMF) - Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine Bestimmung, die anordnen würde, dass dies im Fall einer Arbeitskräftegestellung nicht gelten soll.

Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält im Übrigen auch keine Definition des Begriffes „Arbeitgeber". Es ist damit für die Beurteilung, wem im Fall des Arbeitskräfteverleihs die Arbeitgebereigenschaft zukommt, dem Verleiher oder dem Entleiher, auf innerstaatliches Recht zurückzugreifen. Nach dem Recht beider Staaten ist es der Verleiher, dem die Arbeitgebereigenschaft zuzumessen ist (Rz 923 Lohnsteuerrichtlinien 1999 und BFH , BStBl. II 2000, 41). Solange daher ein Arbeitskräfteüberlassungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist (d.h. solange der Arbeitskräfteüberlasser nicht bloß „auf dem Papier" als Arbeitgeber aufscheint und kein Fall einer Steuerumgehung vorliegt), gestattet das Doppelbesteu...

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