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SWI 7, Juli 2001, Seite 292

Inländische Opernproduktion in Kooperation mit einer deutschen Festspiel-GmbH

Wird von einem österreichischen Festspiel-Verein eine aufwendige Opernaufführung produziert und in der Folge für vier Aufführungen an eine deutsche Festspiel-GmbH verkauft und werden hiebei in Drittstaaten ansässige (und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige) Künstler von dem österreichischen Verein für die Mitwirkung an den österreichischen und deutschen Aufführungen auf Werkvertragsbasis verpflichtet, dann unterliegen die hiefür von dem inländischen Verein gezahlten Gagen insoweit der inländischen Besteuerung, als die Tätigkeit der Künstler im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Wurde daher von dem Verein die Gesamtgage dem Steuerabzug nach § 99 EStG unterzogen, dann entspricht dies durchaus der bestehenden Rechtslage, da Arbeit grundsätzlich immer von demjenigen verwertet wird, demgegenüber sie erbracht wird; dies ist der inländische Verein als Auftraggeber der ausländischen Künstler.

Wenn auch Deutschland an diesen Gagen ein Besteuerungsrecht geltend macht und hiedurch eine Doppelbesteuerung auslöst und wenn für die deutschen Steuern schlussendlichS. 293 der österreichische Verein haftbar gemacht wird, dann kann diese Vorgangsweise nicht als Verletzung des österreichisch-deutschen Dop...

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