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Deutschland: Wechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren
In Deutschland wird durch das Steuersenkungsgesetz das bisherige Anrechnungsverfahren durch ein Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Halbeinkünfteverfahren bedeutet, dass Dividenden einer deutschen Kapitalgesellschaft auf Ebene des Gesellschafters nur mit dem Hälftesteuersatz besteuert werden. Konsequenz dieses Halbeinkünfteverfahrens für österreichische Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft ist, dass diese zumindest in Deutschland nicht mehr gegenüber deutschen Gesellschaftern benachteiligt werden. Die Diskriminierung in Österreich durch die Nichtgewährung der Endbesteuerung ist aber weiter aufrecht. In Der Betrieb 23/2000 ist eine Verfügung der OFD Koblenz veröffentlicht, die einen guten Überblick über die sich durch den Wechsel ergebenden Fragen gibt.