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SWI 7, Juli 2001, Seite 290

Deutsche Kommanditgesellschaften auf Aktien

Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom , RFHE 27 S. 73 und des BFH vom , S. 291BStBl. II, 695 und vom , BStBl. II, 972) entwickelten Auffassung festgehalten, dass es in erster Linie darauf ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ist eine ausländische Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (z. B. EAS 303, 493, 1151, 1159).

In Bezug auf deutsche Kommanditgesellschaften auf Aktien ist hinsichtlich des Typenvergleiches in einem als Entwurf paraphierten Anwendungsschreiben zum österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen Folgendes festgehalten: „Bei diesem Vergleich wird auf österreichischer Seite allerdings eine einheitliche Betrachtung angestellt und ein ausländischer Gesellschaftstyp ...

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