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ASoK 2, Februar 1999, Seite 074

Fristlose Entlassung bei mehrfachem früheren Verlassen des Arbeitsplatzes

(dpa) – Wer mehrfach seinen Arbeitsplatz vor Dienstende verläßt, riskiert die fristlose Entlassung. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies die Kündigungsschutzklage eines Schriftsetzers in einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil zurück (AZ: 7 Ca 7022/97). Weil er mehrfach seinen Arbeitsplatz vorzeitig verlassen hatte, war der in einem Werbeunternehmen beschäftigte Mann fristlos entlassen worden.

Nachdem es zu Beschwerden von Kunden über die Abwesenheit des Schriftsetzers während der Geschäftszeit gekommen war, hatte das Unternehmen ein Detektivbüro beauftragt. Dieses sollte den abends allein in der Firma arbeitenden Schriftsetzer überprüfen. Dabei stellte sich heraus, daß er an acht von zehn Abenden jeweils bis zu einer Stunde früher den Betrieb verließ. Unterdessen bestand der Mitarbeiter jedoch auf Lohnabrechnung bis zum arbeitsvertraglichen Ende der Arbeitszeit. Darin sahen die Richter einen Betrug, der den Arbeitgeber infolge der daraus resultierenden „Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses" zur fristlosen Entlassung des Mitarbeiters berechtige.

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