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OGH: Krankenversicherung / Zuständigkeit
• Psychotherapeutische Betreuungsleistungen für einen Minderjährigen, der seit seiner Kindheit eine kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen aufweist, die in sogenannte Psychopathie münden können, fallen in die Leistungszuständigkeit der sozialen Krankenversicherung. – (§ 120 Abs. 1 Z 1 und § 133 Abs. 2 ASVG)
( 10 Ob S 250/98 g)