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OGH: Verstoß gegen Konkurrenzverbot
• Im Falle des Verstoßes eines Angestellten gegen das Konkurrenzverbot nach § 7 AngG ebenso wie in allen vergleichbaren Sanktionen für den Fall des Verstoßes gegen das Konkurrenzverbot – etwa im Gesellschaftsrecht – ist die einmal durch die Mitteilung des Beschlusses bzw. die Einbringung der Klage erfolgte Ausübung des Wahlrechtes zwischen gerichtlicher Geltendmachung des Schadenersatzanspruches oder Eintritt in das Handelsgeschäft bindend und unwiderruflich. – (§ 7 AngG)
( 8 Ob A 199/98 t)