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ASoK 2, Februar 1999, Seite 69

Neues aus der Gesetzgebung

Dr. Christoph Klein

Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes

Nach vorangehenden Sozialpartnerverhandlungen hat das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ende Dezember einen Novellierungsentwurf für das Arbeitsverfassungsgesetz zur Begutachtung ausgesandt. Hauptanliegen des Entwurfes sind punktuelle Veränderungen vor allem hinsichtlich mitwirkungsrechtlicher Bestimmungen und die Umsetzung der Richtlinie (RL) 97/74/EG. Diese RL dehnt den Geltungsbereich der Europäischen Betriebsverfassung (RL 94/45/EG) auch auf das Vereinigte Königreich aus.

Der ausgesandte Entwurf zur Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes enthält im wesentlichen folgende Neuerungen:

Punktuelle Ausdehnung der Möglichkeit, Kollektivverträge auf dem Gebiet der Mitbestimmung abzuschließen (§ 2 Abs. 2 Z 5): Die Kollektivvertragspartner können nach der geltenden Rechtslage über Art und Umfang der Mitwirkungsbefugnisse der Arbeitnehmer nur in zwei einzelnen Punkten Regelungen treffen (Betriebsänderung mit wesentlichen Nachteilen für die Arbeitnehmerschaft, menschengerechte Arbeitsgestaltung). Hier sollen folgende Punkte hinzukommen:

– Grundsätze der betrieblichen Beschäftigung von Arbeitnehmern, die ihm Rahmen von Telearbeitsverhältnissen tätig sind,

– Einführung erfolgsorientier...

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