zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 2, Februar 1999, Seite 79

OGH: Unfallversicherungsschutz

1. Bei der Teilnahme von Betriebsangehörigen oder Dienstnehmern an einem Fußballspiel handelt es sich um eine Sportart mit Wettkampfcharakter, die schon aufgrund dieses Umstandes prinzipiell nicht unfallversicherungsgeschützt ist.

2. Beteiligt sich ein Landtagsabgeordneter an einer Benefizveranstaltung durch Mitwirkung in einem „Politikerteam", in welchem Politiker ganz unterschiedlicher Funktion und Herkunft zum Einsatz kommen, kann auch nicht von einer unter Umständen geschützten „betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung" ausgegangen werden, hätte doch eine solche vorausgesetzt, daß alle oder zumindest ein weit überwiegender Teil der Funktionsträger im Landtag daran teilgenommen hätte. – (§ 90 B-KUVG)

( 10 Ob S 281/98 s)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Daten werden geladen...