Abschnitt III Aufbringung der Mittel
§ 39g.
Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist dem Bund (Bundesminister für Finanzen) im Jahr 2002 bis zum 1. Juli ein Pauschalbetrag von 21 802 000 Euro zu zahlen, der für den Verwaltungsaufwand bei Vollziehung dieses Bundesgesetzes durch die Finanzverwaltung zu verwenden ist.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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