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EO § 465. Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, BGBl. I Nr. 86/2021, gültig von 01.07.2021 bis 31.12.2023

§ 457. Zweiter Abschnitt Vergütung des Gerichtsvollziehers

§ 465. Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für

1. die Einführung eines einstweiligen Verwalters 20 Euro,

2. die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 20 Euro und

3. die Schätzung oder Besichtigung einer Liegenschaft 4,50 Euro.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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