EO § 464. Zwangsverwaltung einer Liegenschaft, BGBl. I Nr. 86/2021, gültig ab 01.07.2021

Sechster Teil Vollzugsgebühr und Vergütungen der Gerichtsvollzieher

Zweiter Abschnitt Vergütung des Gerichtsvollziehers

§ 464. Zwangsverwaltung einer Liegenschaft

Bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft beträgt die Vergütung für die Einführung eines Verwalters 20 Euro.

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