EO § 464. Zwangsverwaltung einer
Liegenschaft, BGBl. I Nr. 86/2021, gültig ab 01.07.2021
Sechster Teil Vollzugsgebühr und Vergütungen der Gerichtsvollzieher
Zweiter Abschnitt Vergütung des Gerichtsvollziehers
§ 464. Zwangsverwaltung einer Liegenschaft
Bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft beträgt die Vergütung für die Einführung eines Verwalters 20 Euro.
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