EO § 407. In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmung zur ZVN 2004, BGBl. I Nr. 128/2004, gültig von 19.11.2004 bis 30.11.2016

Dritter Teil Internationales Exekutionsrecht

Zweiter Abschnitt Vollstreckbarerklärung und Anerkennung von Akten und Urkunden, die im Ausland errichtet wurden

§ 407. In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmung zur ZVN 2004

§ 403 tritt am in Kraft; er ist auf Verstöße anzuwenden, die nach dem vorgenommen wurden.

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