Erster Theil. Execution.
Zweiter Abschnitt Exekution wegen Geldforderungen
Erster Titel Exekution auf das unbewegliche Vermögen
Dritte Abteilung Zwangsversteigerung
§ 238. Versteigerung von Liegenschaftsantheilen.
Soweit das Gesetz nicht unterscheidet, sind dessen Bestimmungen über die Versteigerung von Liegenschaften auch auf die Versteigerung von einzelnen Liegenschaftsantheilen zu beziehen, auf welche Execution geführt wird.
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