EO § 157. Zahlungsvereinbarung, BGBl. I Nr. 86/2021, gültig ab 01.07.2021
Erster Theil. Execution.
Zweiter Abschnitt Exekution wegen Geldforderungen
Erster Titel Exekution auf das unbewegliche Vermögen
Dritte Abteilung Zwangsversteigerung
§ 157. Zahlungsvereinbarung
Die Aufschiebung der Exekution wegen einer Zahlungsvereinbarung nach § 45a ist bis zum Beginn der Versteigerung möglich.
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