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Richtlinie des BMF vom 01.07.2021, 2021-0.410.665
B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
B.2. Kraftfahrzeuge ( § 2 NoVAG 1991)
B.2.2. Rechtslage bis

B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung

B.2.2.3.1. Begriffsbestimmung

B.2.2.3.1.1. Wortlaut der KN-Position 8703

550Gemäß § 2 Z 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur).

Position 8703 lautet: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen.

Darunter fallen vor allem Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen. Die sogenannten "Klein-Lkw" unterliegen, wenn sie Kraftfahrzeuge der Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur sind, nicht der Normverbrauchsabgabe (siehe Rz 523). Kleinbusse (Pkw bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz) sind demgegenüber normverbrauchsabgabepflichtig (Position 8703). Unter die Position 8703 fallen schließlich auch Sonderfahrzeuge wie z.B. Wohnmobile.

551Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaut bzw. seiner Beschaffenheit nach dazu bestimmt ist ein Kraftfahrzeug, das (nach der Intention des Herstellers) überwiegend für die Personenbeförderung entwickelt wurde. Diese Intention kommt daher einerseits durch die Erfüllung bestimmter technischer Normen (z.B. Mindestanforderungen) und andererseits durch die Bauweise zum Ausdruck.

Beispiele:

Im Fahrgastraum verbaute Sitze oder Monitore zur Unterhaltung der Fahrgäste während der Fahrt indizieren ein zur Personenbeförderung (8703) entwickeltes Kraftfahrzeug.

Ladebordwände indizieren ein zur Güterbeförderung (8704) entwickeltes Kraftfahrzeug.

552Die Intention des Erwerbers betreffend die dem Kraftfahrzeug zugedachte Verwendung ist irrelevant für dessen Einreihung.

Beispiele:

Der Käufer des Geländewagens Hummer H2 (8703) verwendet diesen ausschließlich zum Transport seiner Hunde. Der Käufer eines Rolls Royce Silver Shadow (8703) stellt diesen als Dekoration in das Foyer seines Luxushotels.

Der Verwendungszweck kann jedoch gegebenenfalls zu einer Steuerbefreiung führen.

Beispiel:

Das Kraftfahrzeug wird für die Krankenbeförderung verwendet.

B.2.2.3.1.2. Erläuterungen zur Position 8703

553Die Position 8703 umfasst Kraftfahrzeuge verschiedener Typen (einschließlich amphibischer Kraftfahrzeuge), die ihrer Beschaffenheit nach zur Beförderung von Personen gebaut sind. Kraftfahrzeuge dieser Position können jede Art von Antriebsmotor haben (Kolbenverbrennungsmotor, Elektromotor, Gasturbine, Kombination eines Kolbenverbrennungsmotors mit einem oder mehreren Elektromotoren usw.).

Position 8703 umfasst:

  • Kraftfahrzeuge zum Fahren auf Schnee (z.B. Schneemobile);

  • Kraftfahrzeuge zum Fahren auf Golfplätzen und ähnliche Kraftfahrzeuge;

  • Pkw (z.B. Limousinen, Taxis, Sportwagen, Rennwagen);

  • Kraftfahrzeuge für Spezialtransporte (z.B. Krankenwagen, Gefangenenwagen, Leichenwagen);

  • Wohnmobile (z.B. Camper, Caravans) bzw. Kraftfahrzeuge für den Personentransport, die besonders für den Wohnzweck ausgerüstet bzw. eingerichtet sind (z.B. mit Schlafplätzen, Kochgelegenheit, Toilettenanlagen);

  • Vierrad- Kraftfahrzeuge mit Röhrenchassis (z.B. Quads) mit Kraftwagenlenkvorrichtung (z.B. Lenksystem nach dem Ackermann-Prinzip) [ErlHS zu 8703];

Bei einer Lenkung nach dem sog. "Ackermann-Prinzip" handelt es sich um eine Achsschenkellenkung mit einem Lenktrapez.


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Bei Kurvenfahrt muss das innenliegende Rad, das näher am Kurvenmittelpunkt (M) liegt und dem außenliegenden vorauseilt, stärker einlenken. Dazu müssen die Räder unterschiedlich geschwenkt werden: das innenliegende Rad stärker als das außenliegende. Das erreicht man mit der Bildung des sog. Lenktrapezes aus dem Achskörper, den beiden leicht nach innen weisenden Lenkhebeln an den Achsschenkeln und einer Spurstange, die kürzer als der Achskörper ist. Dadurch entstehen beim Schwenken der Räder ungleich lange Hebelarme, so dass sich die Verlängerungen der Radachsen ungefähr im Kurvenmittelpunkt schneiden (Ackermann-Prinzip). Ein Hinweis auf ein richtig dimensioniertes Lenktrapez ist die Tatsache, dass sich die verlängerten Lenkhebel an den Achsschenkeln in Geradeausstellung in der Mitte der Hinterachse treffen (siehe Abbildung, Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lenkung, abgerufen am ). Die Ackermann-Lenkung kann mit unterschiedlichen Steuerungen ausgestattet sein (z.B. Lenkrad, Lenkstange).

554Die Position 8703 umfasst auch leichte Dreirad-Kraftfahrzeuge wie:

  • solche, die mit Motorradmotor, Motorradrädern usw. ausgestattet sind und aufgrund ihrer mechanischen Struktur die Eigenschaften herkömmlicher Kraftfahrzeuge besitzen, z.B. ein Kraftwagenlenksystem oder Rückwärtsgang und Differentialgetriebe;

  • solche mit T-förmigem Fahrgestell, deren zwei Hinterräder einzeln durch von Akkumulatoren angetriebene Elektromotoren angetrieben werden. Diese Kraftfahrzeuge werden in der Regel mit einem einzigen zentralen Steuerknüppel betrieben, mit dem der Fahrer das Kraftfahrzeug starten, beschleunigen, bremsen, anhalten und umkehren sowie nach rechts oder links steuern kann. Die Lenkung wird durch Veränderung der Drehzahl des einen Triebrades gegenüber der Drehzahl des anderen Triebrades oder durch Schwenken des Vorderrades herbeigeführt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge der beschriebenen Art werden in Position 8704 (Lkw) eingestuft, wenn sie für den Warentransport gebaut/konstruiert sind [ErlHS zu 8703].

B.2.2.3.1.3. Reichweite der Position 8703

555Alle Antriebstechniken sind von Position 8703 erfasst:

  • Benzin

  • Diesel

  • Flüssiggas

  • Erdgas

  • Biogas

  • Wasserstoff

  • elektrische Energie

  • elektrohydraulische Energie

  • Hybridantrieb (Strom und Benzin/Diesel)

  • Bioethanol E 85 (Bioethanol und Benzin) ua.

556Die Position 8703 erfordert nicht, dass es sich um ein Radfahrzeug handelt. Alle nicht schienengebundenen Landfahrzeuge können darunterfallen, sogar solche, die nicht ausschließlich schienengebunden sind.

Beispiele:

Gleiskettenfahrzeug, Mischform Straßenrad/Gleiskette, Kombination Straßenradsatz/Schienenradsatz je Achse, Luftkissenfahrzeug.

557Für Test-, Erprobungs- oder Entwicklungskraftfahrzeuge bestehen keine Besonderheiten bei der Einreihung. Das bedeutet, dass auch Testfahrzeuge, Erprobungsfahrzeuge, Entwicklungsfahrzeuge und andere Kraftfahrzeuge, die das Erscheinungsbild von Personenkraftwagen aufweisen, aber in keiner Weise der Personenbeförderung dienen, unter die Position 8703 fallen und daher grundsätzlich der Normverbrauchsabgabe unterliegen.

B.2.2.3.1.4. Rennwagen

558Sportwagen wie Rennwagen, Go-Carts und dergleichen zählen zu den Personenkraftwagen und unterliegen nach der zollrechtlichen Einstufung grundsätzlich der Normverbrauchsabgabe.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991
KfzStG 1992, Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992
VersStG, Versicherungssteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 133/1953
§ 2 Z 2 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991
Verweise:
KfzBStR 2021, Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 Rz 523
Schlagworte:
Normverbrauchsabgabe - NoVA - Kraftfahrzeugsteuer - motorbezogene Versicherungssteuer - Fahrzeuge - Kraftfahrzeuge - KFZ - Motorrad - Motorräder - Mopeds - Personenkraftwagen - PKW - Kombinationskraftwagen - Kombi - Lastkraftwagen - LKW - widerrechtliche Verwendung
Stammfassung:
2021-0.410.665

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
WAAAA-76453