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SWI 3, März 2002, Seite 148

EuGH: Zahlung des Vormieters an den Nachmieter für Übernahme eines Mietvertrages mehrwertsteuerpflichtig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-108/99 Cantor Fitzgerald International hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Zahlung des Vormieters an den Nachmieter für die Übernahme eines Mietvertrages der Mehrwertsteuer unterliegt oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Im März 1986 vermietete die Prudential Assurance Co. Ltd. (Vermieterin) der Wako International Europe Ltd. (Wako) auf fünfzehn Jahre das vierte Stockwerk eines Gebäudes in London. 1993 einigten sich die Mieterin und die Cantor Fitzgerald International mit Zustimmung der Vermieterin auf den Übergang des Mietvertrages auf die Cantor Fitzgerald International. In diesem Vertrag verpflichtete sich die Cantor Fitzgerald International als neue Mieterin, die Pflichten der Wako aus dem Mietvertrag zu erfüllen und sie wegen aller Verluste oder Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag zu entschädigen. Als Gegenleistung für die Übernahme des Mietvertrags durch die Cantor Fitzgerald International verpflichtete sich die Wako, der Cantor Fitzgerald International 1,5 Mio. GBP zu zahlen. Die Cantor Fitzgerald International war im Gegensatz zur britischen Finanzverwaltung der Meinung, dass diese Zahlung nich...

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