Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 3, März 2002, Seite 150

EuGH: MWSt - Leistungen eines Call-Centers für Finanzdienstleistungen nicht steuerbefreit

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-235/00 CSC Financial Services Ltd. hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob von einem Call-Center erbrachte Dienstleistungen, die sich im Ergebnis auf den Handel mit Finanzprodukten beziehen, von der Umsatzsteuer befreit sind.

Diesem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: CSC erbrachte an Finanzinstitute Dienstleistungen im Rahmen eines so genannten Call-Centers. Der wesentliche Gehalt dieser Dienstleistungen lag darin, dass das Call-Center alle Außenkontakte des jeweiligen Finanzinstituts im Zusammenhang mit dem Handel mit bestimmten Finanzprodukten von der ersten Anfrage bis zum Verkauf, nicht aber den Verkauf selbst übernimmt. Die Sun Alliance, eine Gruppe von Gesellschaften, die Investmentfonds und persönliche Anlagepläne verwalten, betraute CSC mit der gesamten Kommunikation und allen Kontakten mit den Verbrauchern in Bezug auf ein Anlageprodukt namens Daisy personal equity plan, bei dem die Anleger units (Anteile) an einem unit trust (Investmentfonds) halten. Die Vermittler von CSC erteilten den potenziellen Anlegern die erforderlichen Informationen und sendeten ihnen Antragsformulare für den Daisy personal equity plan zu. Nach de...

Daten werden geladen...