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SWI 3, März 2002, Seite 132

Abkommenswidrige Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Auftraggebers durch sein deutsches Finanzamt

(BMF) - Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 dEStG entgegen.

Der diesbezügliche Haftungsbescheid des deutschen Finanzamtes, der sich in seiner Begründung darauf beruft, dass Vergütungen an einen „Künstler" bezahlt wurden, ist bei diesen Sachverhaltsgegebenheiten nicht abkommenskonform ergangen. Denn im Rahmen der österreichisch-deutschen Konsultationen vom (AÖFV Nr. 200/2000) wurde übereinstimmend zwischen den beiden Steuerverwaltungen festgestellt, dass bei Musikern der Sparte „Unterhaltungsmusik" eine Künstlereigenschaft nur im Fall von „Medien-Persönlichkeiten" gegeben ist, d. h. nur dann, wenn der Musiker durch Auftritt oder Darbietungen in Rundfunk oder Fernsehen eine überörtliche Bekanntheit erreicht hat. Unter diesen rechtlichen Gegebenheiten kann daher auf deutscher Seite an den geg...

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