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SWI 3, März 2002, Seite 153

"Irrtümliche" Lizenzgebührenzahlung an die dänische Muttergesellschaft

(BMF) - Gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Dänemark unterliegen Lizenzgebühren, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu mehr als 50% beteiligte dänische Muttergesellschaft „bezahlt", einer 10%igen Quellenbesteuerung in Österreich. Der Ausdruck „bezahlt" ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass die Lizenzgebührenzahlung an denjenigen erfolgt, dem die Lizenzgebühren als Einnahme (Betriebseinnahme) steuerlich zuzurechnen sind.

Werden von der dänischen Schwestergesellschaft an die österreichische Gesellschaft auf Disketten Softwareprogramme geliefert, deren Weiterverwertungsrecht durch die Überlassung eines entgeltpflichtigen Codes übertragen wird, und ist es die Schwestergesellschaft, die dieses Recht entgeltlich einräumt, dann wird ihr dieses Entgelt als Einnahme auch dann zuzurechnen sein, wenn es irrtümlich auf ein Bankkonto der gemeinsamen Muttergesellschaft überwiesen worden ist.

Die Beurteilung der Frage, ob in einem solchen Fall die Lizenzgebühren aber tatsächlich der Schwestergesellschaft und nicht doch der Muttergesellschaft steuerlich zuzurechnen sind, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beantwortet werden kann. Es wird ...

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