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SWI 3, März 2002, Seite 112

Frage der Künstlereigenschaft einer TV-Sportmoderatorin

Im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis ist unerheblich, ob eine im Fernsehen auftretende Sportmoderatorin möglicherweise unter den „Künstlerbegriff" des Art. 17 OECD-MA fällt. Denn die in Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland (1954) enthaltene Künstlerklausel entspricht nicht dem OECD-Musterabkommen und kann daher auch nicht aus dessen Sicht ausgelegt werden; der dieses verlangenden Rechtsprechung des BFH kann nicht gefolgt werden (EAS 1952). Denn Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland stellt auf den im innerstaatlichen Recht der beiden Staaten vorgegebenen Künstlerbegriff ab. Dieses Abkommensverständnis wird durch die jahrelange Übung der beiden Staaten bestätigt.

Nach österreichischem Recht wird die Tätigkeit einer Sportmoderatorin jedenfalls nicht als künstlerische Tätigkeit eingestuft, sodass aus dieser Sicht ihre Einkünfte von der deutschen Sportfernsehen-GmbH der ausschließlichen Besteuerung in Österreich unterliegen. Ob das deutsche innerstaatliche Recht zwingend eine Zuordnung der Tätigkeit der Sportmoderatoren zu den künstlerischen Tätigkeiten verlangt, ist auf deutscher Seite zu klären; der Bestand einer solchen abweichenden deutschen Rechtslage muss aller...

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