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Die Sportlerklausel im alten DBA Deutschland-Österreich im Lichte der neuenJudikatur des BFH
I. Rechtsentwicklung
As the old DTC Austria-Germany came into force before the first OECD Model Convention had been negotiated, it does not include a clause similar to Art. 17 OECD MC. Thus, the treatment of sportsmen under that DTC has a moved past. Since 1997 Art. 8 para 2 sentence 2 has been interpreted similar to Art. 17 OECD MC by both administrations. The latest jurisprudence of the German Fiscal High Court set an end to that interpretation in Germany. As the Austrian administration still sticks to that interpretation, cases of double taxation and double non-taxation may arise.
I. Rechtsentwicklung
Das DBA Ö-D a. F. stammt aus dem Jahr 1954. Das erste OECD-MA auf dem Gebiet der Steuern vom Ertrag stammt hingegen erst aus dem Jahr 1963. Daher enthält das DBA Ö-D a. F. keine einem OECD-MA vom Wortlaut her entsprechende Sportlerklausel. Einkünfte von Sportlern können daher - soferne diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses erzielt werden - unter Unternehmensgewinne (Art. 4 DBA Ö-D a. F.) oder unter Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Art. 8) fallen. Für Unternehmensgewinne weist Art. 4 dem Tätigkeitsstaat nur das Besteuerungsrecht für Einkünfte, die in einer Betriebstätte entstehen, zu. Ar...