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The Consequences of the Tie-Breaker Rule for Dual Resident Companies
DIE KONSEQUENZEN DER TIE-BREAKER-REGEL AUF DOPPELT ANSÄSSIGE GESELLSCHAFTEN
Der Begriff der Ansässigkeit in einem Staat wurde schon 1928 in den Abkommensentwürfen des Völkerbundes verwendet. Im Lauf der Zeit haben sich die Kriterien für das Vorliegen von Ansässigkeit in den verschiedenen Musterabkommen weiterentwickelt. Bei Vorliegen von Doppelansässigkeit einer Gesellschaft bestimmt heute die Tie-Breaker-Regel des Art. 4 Abs. 3 OECD-MA (2003), dass nur jener Staat als Ansässigkeitsstaat anzusehen ist, in dem der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung liegt. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit diese Bestimmung zulässt, dass der Sitzstaat als Ansässigkeitsstaat für Zwecke von DBA mit Drittstaaten angesehen werden kann. Prinzipiell hat ein zwischen zwei Staaten abgeschlossenes DBA keinen Einfluss auf das Verhältnis der Staaten zu Drittstaaten. Anhand des OECD-MA soll gezeigt werden, dass auch im "Verliererstaat" Ansässigkeit und Steuerpflicht für DBA mit Drittstaaten besteht und der 2. Satz des Art 4 Abs 1 OECD-MA darauf keinen Einfluss hat.
1. Introduction
Using dual resident companies in tax-planning has caused many problems in DTC application in practice. Since such structures are often used to achieve double non-taxation, there are frequent attempts to ...