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Doppelbesteuerungsabkommen mit Armenien
I. Derzeitige Situation im Verhältnis zu Armenien
Currently there is no bilateral treaty between Austria and Armenia for the avoidance of double taxation as the Armenian side is not prepared to continue the application of the treaty concluded with the former Soviet Union. The treaty negotiations with Armenia started in November 2000. In two rounds of negotiations an agreement could be reached on a convention which was signed on the occasion of an official visit of the president of Armenia in Vienna at the end of February. The most important provisions of the convention are summarized below.
I. Derzeitige Situation im Verhältnis zu Armenien
Derzeit besteht keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Armenien. Obwohl die Anwendung des mit der früheren Sowjetunion geschlossenen Abkommens zunächst gesichert erschien, zeigte sich bei direkten Kontakten mit dem armenischen Finanzministerium, dass die armenische Seite nicht bereit ist, die Abkommensbestimmungen aus dem DBA-SU anzuwenden. Daher können österreichische Unternehmen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten im Verhältnis zu Armenien derzeit eine Entlastung von einer allfälligen Doppelbesteuerung...