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Rechtsanwaltsgemeinschaft mit österreichischer und liechtensteinischer Kanzlei
Schließen sich drei in Österreich ansässige Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein zweiter in der Funktion eines bloßen Konzipienten mitwirkt, dann ist dessen ungeachtet bei der einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung in Österreich der auf die liechtensteinische Kanzlei entfallende Gewinnteil der Gemeinschaft zu je einem Drittel in den Händen der drei Anwälte von der österreichischen Besteuerung gemäß Artikel 14 DBA-Liechtenstein steuerfrei zu stellen.
Denn Personengesellschaften, die in Auslandsbetriebstätten freiberufliche Einkünfte erzielen, sind in gleicher Weise zu behandeln wie gewerblich tätige Personengesellschaften, bei denen unbestrittenermaßen Gewinnteile einer abkommensrechtlich steuerfrei zu stellenden Auslandsbetriebstätte die im Inland steuerlich erfassbaren Gewinnteile der inländischen Personengesellschafter unabhängig davon kürzen, ob oder ob nicht von diesen Gesellschaftern eine Tätigkeit...