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SWI 3, März 2002, Seite 110

Risiko eines Besteuerungsdurchgriffes auf thesaurierte Gewinne einer maltesischen Gesellschaft

Da Österreich derzeit noch keine CFC-Gesetzgebung hat, ist sondergesetzlich nicht vorgesehen, dass in einer maltesischen Gesellschaft thesaurierte Gewinne dem Einkommen des in Österreich lebenden Gesellschafters zugerechnet werden (sieht man von dem Fall ab, dass es sich bei der maltesischen Gesellschaft um einen Kapitalanlagefonds handelt).

S. 111Allerdings ist zu bedenken, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes () Einkünfte stets dem „tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen sind. Sollte es daher so sein, dass die „auf dem Papier" in eine maltesische Briefkastengesellschaft fließenden Einkünfte in der wirtschaftlichen Realität nicht von der Briefkastengesellschaft, sondern von dem österreichischen Gesellschafter erwirtschaftet worden sind, dann sind sie steuerlich nicht der maltesischen Gesellschaft, sondern ihm zuzurechnen. Beachtung verdient in diesem Zusammenhang auch die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, dass eine Briefkastengesellschaft, also ein Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb hat, keine Leistungen erbringen kann () und dass sie folglich nicht als „Träger einer Erwerbstä...

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