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SWI 3, März 2001, Seite 139

EuGH: Übersendung von medizinischen Laborproben umsatzsteuerbefreit

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Nach Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. b der 6. MWSt-RL sind die Krankenhausbehandlung und die ärztliche Heilbehandlung sowie die mit ihnen eng verbundenen Umsätze, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder unter Bedingungen, welche mit den Bedingungen für diese Einrichtungen in sozialer Hinsicht vergleichbar sind, von Krankenanstalten, Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik und anderen ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen gleicher Art durchgeführt beziehungsweise bewirkt werden, von der Mehrwertsteuer befreit. Dementsprechend befreit das französische Umsatzsteuerrecht biomedizinische Analysen von der Mehrwertsteuer. Bestimmte Übersendungsvergütungen, die Analyselabore an andere Labore (die die jeweiligen zuS. 140 analysierenden Proben entnehmen) entrichten, unterliegen nach französischem Recht hingegen der Mehrwertsteuer.

In seinem Urteil stellte der EuGH zunächst fest, dass zwischen den Parteien unstreitig ist, dass sowohl die Entnahme als auch die eigentliche Analyse nach Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. b der 6. MWSt-RL von der Mehrwertsteuer zu befreien ist. Strittig ist somit ausschließlich die Frage, ob es angesichts des Erfordernisses, Ausnahmen von der Mehrwertsteuerp...

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