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Steuerliche Behandlung eines Währungsverlustes nach Umwandlung einer Kapitalrücklage einer ausländischen Tochtergesellschaft in ein Darlehen
Nach dem Sachverhalt hatte ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer ausländischen (italienischen) Tochtergesellschaft eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen der Tochtergesellschaft geleistet. Diese Einlage führte bei der Tochtergesellschaft zur Dotierung einer Kapitalrücklage. Beim Gesellschafter wurde die Einlage nicht auf den Beteiligungsansatz an der Tochtergesellschaft aktiviert, sondern als eigenständiges und vom Gesellschaftsanteil getrenntes Wirtschaftsgut „Beteiligung an der Kapitalrücklage" behandelt. In weiterer Folge wurde die in die Kapitalrücklage eingestellte Einlage in ein an den Gesellschafter rückzahlbares Darlehen umgewandelt. Aufgrund einer Währungsdifferenz (Kursverlust) war der in DM umgerechnete umgewandelte Betrag im Zeitpunkt der Umwandlung geringer als der ursprünglich in die Kapitalrücklage eingestellte Betrag. Fraglich war die Behandlung dieser Kursdifferenz beim Gesellschafter.
Der BFH hielt zunächst die Grundsätze der bilanziellen Behandlung des Gesellschafterzuschusses auf Gesellschafterebene fest: Leistet der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen, so erhöhen sich die Anschaffungskosten seiner Be...