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SWI 3, März 2001, Seite 100

Investition in griechische Staatsanleihen und Brasilien-Darlehen durch eine inländische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern

Werden Finanzmittel einer österreichischen Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern in griechische Staatsanleihen und Darlehen an brasilianische Kapitalgesellschaften investiert und stellt sich damit die Frage, ob die Vorteile der von Österreich mit Griechenland und Brasilien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch genommen werden können, so ist diese Frage zu verneinen. Denn die Steuerpflichtigen (die in Deutschland ansässigen Gesellschafter) erfüllen nicht die Ansässigkeitsvoraussetzungen der genannten Abkommen, weil sie nicht „auf Grund ihres österreichischen Wohnsitzes ... oder eines anderen ähnlichen Merkmals" in Österreich steuerpflichtig sind; sie sind nur kraft der inländischen Betriebstätteneinkünfte der Personengesellschaft steuerpflichtig.

Sollte für die deutschen Gesellschafter, die mit ihren Gewinnanteilen in Deutschland von der Besteuerung freizustellen sind, eine von Deutschland nicht behebbare Doppelbesteuerung eintreten, dann ist Österreich bereit, auf der Grundlage von § 48 der Bundesabgabenordnung diese für die deutschen Gesellschafter zu beseitigen.

Zur Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Entwicklungen bei Anwendung von EG-Gemeinschaftsrecht...

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