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Rulingpraxis in den Mitgliedstaaten der EU
Romano (European Taxation 2001, 18 ff.) gibt einen Überblick über die Praxis der EU-Mitgliedstaaten, das Besteuerungsverhältnis zwischen dem Staat und dem Steuerpflichtigen in Form von Rulings abzusichern. Im Rahmen dieser Untersuchung wird deutlich, dass zwar alle Mitgliedstaaten grundsätzlich den Steuerpflichtigen gewisse Auslegungsbehelfe, insbesondere in Form von Erlässen und Einzelerledigungen, zur Verfügung stellen. Die Möglichkeiten eines Rulings, das beispielsweise auch im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung Bindungswirkung entfaltet, ist hingegen im Wesentlichen nur in den nordischen Staaten (Dänemark, Finnland, Schweden; mit kleineren Abstrichen auch in Belgien und den Niederlanden) gegeben.