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Internet-Heimarbeitsleistungen für ein US-Unternehmen
Beschäftigt ein US-Unternehmen Dienstnehmer in Österreich, die mittels PC von ihrer Wohnung aus für das US-Unternehmen tätig werden, wobei ihre Tätigkeit für Kunden auf dem US-Markt benötigt und diesen über US-Server des US-Unternehmens erbracht wird, so ist zunächst zu prüfen, ob das US-Unternehmen in den Wohnungen seiner österreichischen Dienstnehmer dauerhaft über „feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen" verfügt. Es ist nicht auszuschließen, dass die berufliche Nutzung der Dienstnehmerwohnung für Zwecke des Arbeitgebers für diesen eine Inlandsbetriebstätte begründet: siehe in diesem Zusammenhang EAS 180 und EAS 1119 im Fall der inländischen Marktbetreuung durch Außendienstmitarbeiter, EAS 1521 im Fall eines Servicetechnikers nach Liquidierung des inländischen Vertriebsbüros, EAS 1590 im Fall eines „Home-Offices" für einen deutschen Arbeitgeber, sowie insbesondere EASS. 99 1705); allen diesen Auskunftserteilungen liegt die in EAS 1705 formulierte Erwägung zu Grunde, dass es keinen Unterschied machen kann, ob Räumlichkeiten (dies können auch Teile von Räumlichkeiten sein; siehe EAS 1613 betr. einen dauerhaft zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz in einem Großraumbüro) einem ausländi...