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SWI 2, Februar 2001, Seite 94

Besteuerung der nicht ausgeschütteten Gewinne einer Hongkong-Gesellschaft

(BMF) – Verlegt der Hauptgesellschafter einer in Hongkong errichteten Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Hongkong nach Österreich, dann tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht Österreichs ein und unterliegt mit seinen Welteinkünften der inländischen Besteuerung; dazu zählen auch die Gewinnausschüttungen der Hongkong-Gesellschaft.

Die nicht ausgeschütteten Gewinne der Hongkong-Gesellschaft (von der angenommen wird, dass sie nicht als „Kapitalanlagefonds" aufzufassen ist) würden im Allgemeinen nur unter zwei Gegebenheiten von der inländischen Besteuerung erfasst werden:

Handelt es sich bei der Hongkong-Gesellschaft um eine bloße Briefkastengesellschaft und werden folglich die in ihren Händen buchmäßig erfassten Gewinne in der wirtschaftlichen Realität von dem in Österreich ansässig gewordenen Hauptgesellschafter erwirtschaftet und ist es daher er – und nicht die Hongkong-Gesellschaft –, die im Erwerbsleben in Erscheinung tritt, dann sind die buchmäßig bei der Hongkong-Gesellschaft dargestellten Gewinne ihm steuerlich zuzurechnen.

Handelt es sich hingegen bei der Hongkong-Gesellschaft um eine aktiv tätige Gesellschaft und sind die betreffenden Einkünfte folglich dieser Ges...

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