Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 2, Februar 2001, Seite 51

Anrechnung einer 12,5%igen argentinischen Steuer auf die österreichische KESt

Wurde von den Zinsen einer argentinischen Anleihe, die im Depot einer österreichischen Bank gehalten wird, nachweisbar eine argentinische Quellensteuer in Höhe von 12,5% in Übereinstimmung mit Artikel 11 des DBA-Argentinien einbehalten, dann ist die österreichische Bank gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998 berechtigt, diese argentinische Quellensteuer auf die 25%ige österreichische Kapitalertragsteuer anzurechnen. Werden daher Zinseneinnahmen in Höhe von 20.000 S bezogen, die nach Abzug der argentinischen Quellensteuer mit 17.500 S überwiesen werden, dann vermindert sich als Folge einer Anrechnung der argentinischen Steuer die österreichische KESt von 5.000 S auf 2.500 S, die – im Fall einer Antragsveranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG – in dieser Höhe anrechenbar ist. (EAS 1741 v. )

Rubrik betreut von: BMF
Daten werden geladen...