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SWI 2, Februar 2001, Seite 091

EuGH: Mehrwertsteuerpflicht von Parkgebühren einer Einrichtung öffentlichen Rechts

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-446/98 Fazenda Pública hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob Einnahmen aus den Parkuhren und den Parkplätzen einer Einrichtung öffentlichen Rechts der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die portugiesische Steuerverwaltung verlangte von der CMP (Stadtverwaltung Porto) Mehrwertsteuer für Einnahmen aus den Parkuhren und den Parkplätzen der Stadt Porto. Die CMP war dagegen der Ansicht, sie sei nicht mehrwertsteuerpflichtig, da sie im Rahmen der Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig gewesen sei, und erhob Klage gegen den Steuerbescheid. Der daraus resultierende Rechtsstreit gelangte zum Supremo Tribunal Administrativo, das dem EuGH sieben Fragen zur Vorabentscheidung nach Art. 177 EGV (jetzt Art. 234 EG) vorlegte.

S. 092Mit seiner ersten Frage wollte das vorlegende Gericht wissen, ob es sich bei der Vermietung von Parkplätzen für das Abstellen von Fahrzeugen um eine Tätigkeit handelt, die, wenn sie von einer Einrichtung öffentlichen Rechts ausgeübt wird, als Tätigkeit gilt, die dieser Einrichtung im Rahmen der öffentlichen Gewalt i. S. d. Art. 4 Abs. 5 UAbs. 1 der 6. MWSt-RL obliegt. Dan...

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