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SWI 2, Februar 2001, Seite 95

Ertragsteuerliche Konsequenzen beim Kauf deutscher Unternehmen

Gerald Toifl

Der Kauf von Unternehmen kann grundsätzlich entweder in Form eines asset deal oder eines share deal durchgeführt werden. Während bei einem Kauf deutscher Unternehmen bisher aus ertragsteuerlicher Sicht eines ausländischen Käufers der asset deal gewisse Vorzüge hatte (insbesondere Step-up und damit Möglichkeit zur Abschreibung des Kaufpreises), scheint durch die mit in Kraft getretene Steuerreform der share deal auf den ersten Blick auch für einen ausländischen Käufer Vorteile nach sich zu ziehen. Tromp (Tax Planning International Review, December 2000, 10 ff.) hält einer solchen Sichtweise entgegen, dass insbesondere im Jahr 2001 der share deal nachteilig ist: Zum einen besteht – anders als nach bisheriger Rechtslage – keine Möglichkeit mehr zur Durchführung eines Step-up. Zum anderen greift die Befreiung für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften erst ab dem Jahr 2002.

Rubrik betreut von: Toifl
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