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Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen
Die Anerkennung von Umlageverträgen zwischen international verbundenen Unternehmen ist ein häufiger Streitpunkt bei Betriebsprüfungen. Vögele/Freytag (IWB Nr. 1 vom , 35 ff., Fach 10, Gruppe 2, International 1493 ff.) untersuchen in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage, ob neben dem „Poolkonzept" weiterhin Platz für eine Konzernumlage nach dem „Leistungsaustauschkonzept" ist. „Poolkonzept" bedeutet, dass sowohl die Aufwendungen als auch das unternehmerische Risiko von den Poolpartnern anteilig getragen werden. Beim „Leistungsaustauschkonzept" werden hingegen nur die Aufwendungen vereinfacht mit Hilfe eines Schlüssels auf die beteiligten Unternehmen aufgeteilt. Das unternehmerische Risiko trägt weiterhin jedes Unternehmen selbst. Diese Frage taucht in Deutschland insbesondere deshalb auf, weil in den vom deutschen BMF am veröffentlichten Verwaltungsgrundsätzen (vgl. Literaturrundschau in SWI 1/2001) nur noch das Poolkonzept erwähnt wird.