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SWI 2, Februar 2001, Seite 52

Zweijährige inländische Arbeitsausübung durch US-Staatsbürger

Im Verständigungsprotokoll zu Artikel 4 DBA-USA, BGBl. III Nr. 6/1998, wurde festgelegt, dass sich die Beurteilung der Ortes des Lebensmittelpunktes und damit der „Ansässigkeit" im Sinn des Abkommens nicht nur nach den Verhältnissen in einem einzigen Kalenderjahr richten kann, sondern dass die Verhältnisse in einem längeren Beobachtungszeitraum maßgebend sein sollen. Nach österreichischer Auffassung wird daher im Regelfall bei kurzfristigen Wohnsitznahmen, das sind Wohnsitzbegründungen bis zu zwei Jahren, noch nicht von einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen gesprochen werden können. Die sachliche Rechtfertigung für diese Auffassung wird u. a. aus der in einigen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen „Gastlehrerbestimmung" abgeleitet, nach der eine bis zu 2 Jahre dauernde Gastlehrtätigkeit (die mit einer bis zu 2 Jahre währenden Wohnsitznahme gekoppelt sein kann) nicht Doppelnichtbesteuerung, sondern bloß Steuerfreistellung im Gaststaat zur Folge haben soll.

Übernimmt daher ein US-Staatsbürger den Auftrag, technische Überarbeitungen (Restaurierungen) von Tonaufnahmen in Österreich durchzuführen, und begründet er in diesem Zusammenhang – unt...

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