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SWI 12, Dezember 2000, Seite 586

Tournee eines österreichischen Marionettentheaters durch die USA

(BMF) – Unternimmt ein österreichisches Marionettentheater, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, eine Tournee durch die USA, so ist Folgendes zu beachten:

Den Marionettenspielern wird wie den Schauspielern eines Theaters die Künstlereigenschaft im Sinn des Artikels 17 Abs. 1 DBA-USA zuzumessen sein. Allerdings unterliegen die Tourneeeinkünfte der GmbH nicht der US-Besteuerung, da Artikel 17 Abs. 1 nur auf natürliche Personen, sonach nur auf die (im Angestelltenverhältnis) tätigen „Künstler" anwendbar ist. Soweit diese „Künstler" Bruttoeinnahmen aus der Tournee in einem die 20.000-US-Dollar-Freigrenze nicht übersteigenden Ausmaß erzielen, dürfen auch sie in den USA nicht besteuert werden (siehe auch das Verständigungsprotokoll zu Artikel 17, betr. den vergleichbaren Fall eines Orchestergastspiels).

Wenn der US-Agent dennoch einen Teil des vereinbarten Honorars der GmbH einbehält und an die US-Steuerbehörden abführt, so widerspricht dies nicht dem DBA (Art. 17 Abs. 3). Allerdings muss diesfalls über Anträge der einzelnen „Künstler" eine entsprechende Steuerrückerstattung in den USA stattfinden.

Sollte in Übereinstimmung mit den Regeln des DBA-USA keine volle Rückerstattung d...

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