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EuGH: Berechnung des Pro-rata-Satzes für Zwecke des Vorsteuerabzuges bei Holdinggesellschaften
Im Urteil vom Rs. C-142/99 Floridienne SA und Berginvest SA hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob Dividenden und Zinsen, die Holdinggesellschaften von ihren jeweiligen Tochtergesellschaften beziehen, bei der Berechnung des Pro-Rata-Satzes für Zwecke des Vorsteuerabzuges zu berücksichtigen sind. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der belgischen Floridienne SA und der belgischen Berginvest SA einerseits sowie dem belgischen Staat andererseits über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Dividenden und Darlehenszinsen, die sie in ihrer Eigenschaft als Holdinggesellschaften erhalten haben.
Die Klägerin Floridienne SA – eine Holdinggesellschaft für eine Gruppe von im Chemie-, Kunststoff- und Agrarnahrungsmittelsektor tätigen Unternehmen – und die Klägerin Berginvest SA – eine Zwischenholdinggesellschaft für die Untergruppe des Kunststoffsektors der nämlichen Unternehmensgruppe griffen insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung, Buchführung und Informatik sowie durch die Gewährung von Finanzierungsdarlehen unmittelbar oder mittelbar in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften ein. Außerdem erhielten die Floridienn...