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Ermessensübung bei der Gewährung von Entlastungen nach § 48 BAO von der Umsatzsteuer
Ein in den Niederlanden ansässiger Reiseveranstalter stellte gemäß § 48 BAO beim Bundesministerium für Finanzen den Antrag, seine in Österreich nach dem UStG 1972 grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Umsätze aus Reiseleistungen, die auch in den Niederlanden der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, rückwirkend ab dem Jahr 1988 von der österreichischen Umsatzsteuerpflicht auszunehmen. Diese Entlastung wurde vom BMF in der Folge nur für die Jahre 1992 bis 1994, nicht aber für den Zeitraum von 1988 bis 1991 gewährt. Dabei ging das BMF davon aus, dass die Rechtsvoraussetzungen des § 48 BAO gegeben waren, und zwar sowohl das Erfordernis der Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung als auch jenes der Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung. Dennoch fiel die Ermessensentscheidung des BMF aber negativ aus, da aufgrund eines Notenwechsels mit der niederländischen Finanzverwaltung aus dem Jahr 1992 zwar eine Befreiung niederländischer Reiseunternehmer von der österreichischen Umsatzsteuer in Aussicht gestellt wurde, gleichzeitig damit jedoch nach Ansicht des BMF zum Ausdruck gebracht worden sei, dass eine rückwirkende Befreiung zur Vermeidung von Ungleichbeh...