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SWI 12, Dezember 2000, Seite 585

EuGH: Beschluss über die Streichung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Mit Beschluss vom Rs. C-290/98 Kommission/Österreich hat der Präsident des EuGH die Streichung eines gegen Österreich anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens ausgesprochen. Das nunmehr gestrichene Vertragverletzungsverfahren betraf die Frage, ob Österreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EGV und aus den Art. 2 sowie Art. 3 Abs. 1, 5 und 6 der RL 91/308/EWG (Geldwäsche-RL) verstoßen hat, dass Österreich

– das Verbot der Geldwäsche in § 165 des Strafgesetzbuches auf Vermögensbestandteile im Wert von mehr als 100.000 S beschränkt hat;

– die Identifizierung des Kunden bei der Eröffnung eines Wertpapierkontos nicht ab dem (In-Kraft-Treten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum), sondern erst ab dem vorgesehen hat;

– die Identifizierung des Kunden nicht bei jeder Transaktion, die für oder von einem bestehenden Wertpapierkonto aus getätigt wird, vorgesehen hat, sondern in § 40 Abs. 5 BWG die Feststellung der Identität des Kunden nur für die Entgegennahme und den Erwerb von Wertpapieren für ein Wertpapierkonto vorgesehen hat;

– nicht ab dem die Identifizierung des Kunden bei jeder Eröffnung eines Sparbuchs vorgesehen hat;

– nicht die Identifizierung des Kunden bei jeder Transaktion in Bezug auf ein Sparbuc...

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