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SWI 12, Dezember 2000, Seite 588

Ungarische Beteiligungserträge einer österreichischen Stiftung

(BMF) – Bezieht eine österreichische Privatstiftung Beteiligungserträge von einer ungarischen Kapitalgesellschaft, dann sind diese gemäß § 13 Abs. 2 Z 3 KStG nur dann in Österreich körperschaftsteuerfrei, wenn keine Steuerentlastung auf Grund des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt. Wird daher die ungarische Dividendensteuer unter Berufung auf das DBA-Ungarn auf 10% herabgesetzt, geht hiedurch die Steuerbefreiung in Österreich verloren. (EAS 1744 v. )

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