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SWI 12, Dezember 2000, Seite 559

Schlussanträge zu den Rechtssachen Metallgesellschaft und Hoechst: Keine Aussagen zur Meistbegünstigung - weitere Präzisierung der steuerlichen Kohärenz

FINAL MOTION IN THE CASES METALLGESELLSCHAFT AND HOECHST: NO TESTIMONY ABOUT MOST-FAVORED-NATION TREATMENT – ADDITIONAL CLARIFICATION OF TAXATION COHERENCE

Christian Stangl

In the cases Metallgesellschaft and Hoechst, now being tried at the European Court of Justice, the final motions of the Advocate-General are about to be heard. These final motions contain
clarification of the concept of taxation coherence. However, the Advocate-General has avoided testimonies on Most-Favored Nation Treatment. Christian Stangl analyzes the key motions in more detail.

I. Einleitung Die Notwendigkeit, die Kohärenz von Steuerregelungen zu gewährleisten, wird von den Mitgliedsstaaten häufig als Argument vorgebracht, um beschränkende Regelungen des nationalen Steuerrechts zu rechtfertigen. Ich habe in der vorletzten Ausgabe der SWI versucht, einer inhaltlichen Bestimmung des Begriffs der steuerlichen Kohärenz anhand der vorliegenden EuGH-Judikatur näher zu kommen. GA Fennelly hat nunmehr in den Schlussanträgen zu den beiden inhaltlich identen Rechtssachen Metallgesellschaft und Hoechst ebenfalls ausführlich den Begriff der Kohärenz zu ergründen versucht. Seine Überlegungen sollen an dieser Stelle dargestellt werden.

II. Sachverhalt

In den Rechtssachen Metallgesellschaft und Hoechst geht es um Tochterunternehmen deutscher Konzerne im Vereinigten Königreich. Auf Dividendenaus...

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